AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (vom Feinwerk, Frau Nicole Mariell Rimser, Borromäerstr. 3, 4651 Stadl-Paura) und Ihnen im Hinblick auf Beratungs-, Konzeptions-, Branding-, Strategie-, Design-, Foto- Digital- und allen weiteren Leistungen, welche durch unsere Werbeagentur erbracht werden. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmern gemäß §1 UGB bzw. §1 KSchG. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt und erfolgt in der Regel entsprechend dem nachfolgenden dargestellten Ablauf.

Der Erstkontakt erfolgt über E-Mail, Telefon oder über unser Online-Buchungstool. Bei einem Erstkontakt via E-Mail oder Telefon erhalten Sie von uns einen Link zu unserem Online-Terminbuchungssystem, über welches Sie die für einen Welcome Call erforderlichen Grunddaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eingeben und einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren können.

Im Rahmen des Welcome Calls erfolgt eine erste unverbindliche Beratung und Bedarfsermittlung. Dies stellt noch kein Angebot im Rechtssinne dar. Nach dem Welcome Call erhalten Sie eine Informations-PDF mit detaillierten Angaben zu unseren Leistungen und dem typischen Projektablauf.

Wünschen Sie eine Zusammenarbeit mit uns, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches alle wesentlichen Vertragspunkte (Leistungsumfang, Vergütung, Termine) enthält. Die Gültigkeit des Angebots beträgt drei Monate ab Zugang beim Kunden. Der Vertrag kommt sodann durch Ihre Annahme des Angebots innerhalb der Gültigkeitsfrist zustande. Eine Annahme kann per E-Mail, Fax oder durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots erfolgen.

1.4 Speicherung des Vertragstextes

Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.5 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Bei beabsichtigten Änderungen werden wir Sie mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. In dieser Mitteilung werden wir Sie ausdrücklich auf die geplanten Änderungen hinweisen und Ihnen die Möglichkeit einräumen, diesen Änderungen zuzustimmen oder sie abzulehnen.

Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. In diesem Fall werden wir Sie gesondert auf die Notwendigkeit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung hinweisen und Ihnen die Möglichkeit geben, diese innerhalb der genannten Frist zu erteilen.

Bei unwesentlichen Änderungen gilt Ihr Schweigen als Zustimmung, wenn Sie nicht innerhalb der genannten Frist widersprechen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in unserer Mitteilung gesondert hinweisen.

Erteilen Sie bei wesentlichen Änderungen nicht Ihre ausdrückliche Zustimmung bzw. Widersprechen Sie im Hinblick auf unwesentliche Änderungen fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir erbringen u.a. Leistungen aus den Bereichen Branding, Strategie und Design welche der Außenwirkung und der Kommunikation von Unternehmen und Organisationen dienen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angeboten, Auftragsbestätigungen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen (= Fremdleistungen) wie z.B. Druckkosten, Kuriere, Versand, Bildrechte oder Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden bei Bedarf und nach Rücksprache mit einer branchenüblichen Service-Fee berechnet.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

Solange und soweit wir Dritte zur Leistungserbringung, z. B. zur Produktion von Werbetechnik, Printmedien etc. einsetzen, sind wir nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit Ihnen ausdrücklich in Textform vereinbart worden. Wir schulden lediglich die Auswahl des passenden Dienstleisters im Hinblick auf das ausgewogene Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts. Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben durch diese Klausel unberührt.

2.3 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.4 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.5 Leistungszeit

Die Leistungszeit wird individuell vereinbart. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bei Zahlung auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.

Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.6 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.7 Kompatibilität digitaler Werke

Im Rahmen des Angebots, wird die Funktionalität der Website, Webanwendung und sonstiger digitaler Werke an der individuell festgelegten Endgerätespezifikation (Gerätehersteller, Gerätetyp, Bildschirmauflösung, Betriebssystem, Browser, Softwareversion etc.) definiert. Als verbindlich für eine funktionierende Anwendung bzw. ein funktionierendes digitales Werk festgelegt gilt die zum Zeitpunkt des Beginns der Entwicklung/Programmierung/Umsetzung aktuelle Version der Software sowie deren Kombination aus den definierten Softwareversionen z.B. Browser und deren direkte Minor-Versions-Vorgänger. Sollten während der Entwicklung Updates an den im Angebot definierten Hard- und/oder Software-Versionen sowie deren direkten Minor-Versions-Vorgängern durch den Hersteller/Anbieter veröffentlicht werden sind diese von einer Unterstützung ausgeschlossen. Anpassungen können nach Rücksprache mit uns und gesonderter Vergütung vorgenommen werden.

2.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigen uns dazu, die Lieferung/Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.9 Vorzeitiger Abbruch

Sollten Sie Ihren Auftrag nach Projektbeginn vorzeitig beenden wollen behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Fremdkosten werden Ihnen zur 100 % in Rechnung gestellt, soweit diese bereits bestellt wurden. Bitte beachten Sie stets, dass unter Umständen auch ein Ausfallhonorar bei einem vorzeitigen Abbruch geltend gemacht werden kann.

Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt bei einem vorzeitigen Abbruch. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.10 Datenlieferung,-übergabe und -archivierung

Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.11 Zwischenabnahmen

Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen für Grafiken. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Für Testläufe oder Abnahmetests haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist (dies sind bei uns 7 Werktage, wobei Ihr Sitz entscheidend ist) für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.

Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

2.12 Fremdleistungen

Ihnen werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Leistung (zum Beispiel Druckaufträge, Zukauf Media etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt ist oder durch Dritte erbracht wird, jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge unterbreitet. Die Kosten sind uns gegenüber verbindlich zu genehmigen und ggf. nach Rechnungstellung im Voraus zu begleichen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Leistungen werden wir erst beginnen, wenn eine Freigabe hierfür vorliegt und die entsprechende Zahlung bei uns eingegangen ist. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe bzw. einen verspäteten Zahlungseingang verursacht werden, haben wir nicht zu vertreten.

2.13 Einsatz von KI-Tools

Ihnen ist bewusst, dass wir auf KI-Tools (= Tools, die auf künstliche Intelligenz zurückgreifen) zur Erstellung bzw. Abwandlung von Bildern, Videos und Texten zurückgreifen können. Die rechtliche Bewertung dieser Tools ist dynamisch und bislang hinsichtlich einzelner Rechtsfragen noch ungeklärt. Sofern und soweit wir KI-Tools bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rechte Dritter an den generierten Arbeiten bestehen. Eine Prüfung ist uns nicht möglich, da wir nicht wissen, auf welche Weise die KIs mit Daten und Informationen gespeist werden. Eine Haftung unsererseits für durch KI-Tools generierte Ergebnisse kann insoweit nicht übernommen werden. Die Parteien vereinbaren deshalb einen regelmäßigen Austausch und werden nach Treu und Glauben eine Anpassung des Vertrages verhandeln, sofern eine Partei eine solche Anpassung aufgrund der Veränderung des Rechtsrahmens für notwendig hält und dies der jeweils anderen Partei anzeigt.

3. Zahlung

3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen.

3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen die Verzugspauschale gem. § 458 UGB i.H.v. 40,00 Euro netto in Rechnung zu stellen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.

3.3 Abschlagzahlung

Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und deren Fremdkosten zu verlangen. Diese Teilleistungen sind abgeschlossen, müssen insoweit aber nicht in einer für Sie final nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage unsererseits verfügbar sein. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der erbrachten und im Vertrag vereinbarten Leistung. Die Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen.

3.4 Vorauszahlungen

Wir behalten uns zudem vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises für unsere Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist bzw. ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Diese Vorauszahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Nach Zahlung beginnen wir mit der Arbeit an den vereinbarten Leistungen.

3.5 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Abnahme und Abnahmefiktion (bei Werkverträgen)

4.1 Abnahme

Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

4.2 Abnahmefiktion

Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von den von Ihnen übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten

Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Beiträge oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

5.5 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihr Projekt umfassend informieren, damit durch uns weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie uns die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien möglichst zeitnah und unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Social Media-, Hosting- und Domainkonten oder ähnliches an uns beinhalten. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht an dem jeweiligen Werk.

5.6 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Unterlagen/Informationen gekennzeichnet wurden, geheim zu halten.

Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B.  ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

5.7 Rechtliche Beratung und Prüfung

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen.

5.8 Branchenspezifische Kenntnisse

Sie können nicht voraussetzen, dass wir branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben. Sie sollten uns deshalb vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten, Märkte, Zielgruppen o.ä. für Ihr geplantes Projekt werden durch uns nicht durchgeführt, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.

Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen, ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

5.9 Verpflichtung

Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.10 Missbräuchliche Inhalte

Missbräuchliche Inhalte werden ohne Vorankündigung von uns gelöscht und werden nicht in unsere Arbeiten eingebunden. Solche Inhaltsgestaltungen sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in folgenden Fällen gegeben:

  • Darstellung verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,
  • Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt.

Bei wiederkehrenden Verstößen behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu kündigen bzw. von dem Vertrag zurückzutreten. Bereits getätigte Zahlungen können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Sie haben uns den bis dahin entstandenen Schaden bzw. unsere vergeblichen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

5.11 IT-Infrastruktur

Grundsätzlich sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden IT-Infrastruktur

selbst verantwortlich.

5.12 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit

Wir erarbeiten Inhalte und Werbemaßnahmen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, gehört dabei aber nicht zu unseren Aufgaben. Sie sind demnach allein für den Inhalt Ihrer Beiträge bzw. Unterlagen verantwortlich, die Sie uns zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Arbeiten, die wir in Ihrem Auftrag erstellen. Diese liefern wir Ihnen stets vorab zur Kontrolle (insbesondere hinsichtlich der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit). Sie sollten die Abnahme daher erst erklären, wenn nach Ihrer Prüfung keine Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen.

Die Inhalte die Sie nutzen wollen bzw. die wir in unsere Arbeiten einbinden sollen, dürfen weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge/Inhalte mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden.

Sie stellen uns für den Fall des Vorliegens von Rechten Dritter von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von möglicherweise anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche.

5.13 Bildlizenzen

Die sich in unseren Entwürfen befindlichen Bilder sind Beispielbilder, die lediglich zur Veranschaulichung dienen. Nutzungsrechte daran verschaffen wir Ihnen damit nicht, sofern es sich nicht um durch uns erstelltes Material, sondern so genanntes Stock-Material von Drittanbietern handelt, geben Ihnen bei Bedarf aber gern die Quelle an, wo diese Bilddateien bezogen werden können. Für den ggf. notwendigen Erwerb einer gewerblichen Nutzungslizenz sind Sie selbst verantwortlich. Zu Fragen der korrekten Verwendung bzw. Lizensierung von Stockmaterial sind die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters zu beachten. Bitte beachten Sie, dass Sie Material mit von uns bestücktem Stockmaterial keinesfalls öffentlich zugängig machen dürfen, ohne vorher die entsprechenden Lizenzen erworben zu haben. Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich eine einfache (nicht ausschließliche) Werknutzungsbewilligung hinsichtlich des Dienstleistungsproduktes/Werkes zum vereinbarten Zweck für das Gebiet der Republik Österreich, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

6.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.  

6.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

6.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

6.5 Ihre Vorschläge

Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Nutzen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter solche Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.

6.6 Vertragsstrafe

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

6.7 Signierung und werbliche Verwendung

Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werke, Medien und Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren, den erteilten Auftrag und deren Ergebnisse für die Eigenwerbung in branchenüblicher Art und Umfang zu publizieren und uns ggf. in Ihrem Impressum und Ihrem Website-Footer inkl. Verlinkung zu durch uns betriebenen Webseiten darzustellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden. Die Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Soweit uns das Recht zur werblichen Verwendung des Auftrags und der daraus resultierenden Ergebnisse eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, können diese mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos und Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Wir haften nicht dafür, dass Dritte ohne unser Wissen die Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos und Tonaufnahmen.

7. Eigentumsvorbehalt beim Werkvertrag

Die ggf. gelieferte Ware bzw. das ggf. gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. Eigentumsrechte werden generell nur übertragen, wenn dies der Natur der Sache zu entnehmen ist oder vereinbart wurde.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistung bei Werkleistungen

8.1.1 Rügeobliegenheit

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch uns, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

8.1.2 Gewährleistungsanspruch

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung zu. Wir werden die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei Sie uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen müssen. Wir sind berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen Ihnen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es Ihnen, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf Ihre Kosten durchzuführen.

8.1.3 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

8.1.4 Ausschluss der Gewährleistung

Hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen bzgl. der Werke, kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind und wir nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.

8.2 Gewährleistung bei Dienstleistungen

8.2.1 Anwendungsbereich und Grundsätze

Wir leisten Gewähr dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Strategieentwicklung, Konzeption, Projektmanagement und alle damit verbundenen Nebenleistungen) dem Vertrag entsprechen und die vertraglich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.

8.2.2 Art der Leistungserbringung

Wir schulden die sachgerechte und fachkundige Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Aufwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten (z.B. werblichen) Erfolg. Insbesondere werden keine Garantien für Marktreaktionen, Verkaufserfolge oder messbare Geschäftsergebnisse übernommen.

8.2.3 Prüfungs- und Rügeobliegenheit

Sie sind verpflichtet, die erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Sie haben nicht dem Vertrag entsprechendene bzw. nicht die für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisende Leistungen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch uns unter Beschreibung anzuzeigen. Unterlassen Sie rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.

8.2.4 Gewährleistungsbehelfe

Bei gerechtfertigten Mängeln an Dienstleistungen stehen Ihnen folgende Gewährleistungsbehelfe zu:

Verbesserung: Primärer Anspruch auf kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Dienstleistung binnen angemessener Frist.

Preisminderung: Bei unwesentlichen Mängeln oder wenn die Verbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, können Sie eine angemessene Preisminderung verlangen.

Vertragsauflösung: Bei wesentlichen Mängeln, die nicht behoben werden können oder bei erfolglosem Ablauf einer zur Verbesserung gesetzten angemessenen Nachfrist.

8.2.5 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

8.3 Gewährleistung bei digitalen Inhalten und Leistungen

8.3.1 Anwendungsbereich digitaler Leistungen

Diese Bestimmungen regeln die Gewährleistung für alle digitalen Inhalte und Leistungen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Werbeagentur bereitstellen oder entwickeln. Hierzu zählen insbesondere Websites, Web-Anwendungen, Online-Plattformen, Software-Entwicklungen, digitale Tools, digitale Designs und Grafiken, Multimedia-Inhalte, App-Entwicklungen, mobile Anwendungen, digitale Strategiekonzepte, Online-Marketing-Materialien sowie sämtliche cloud-basierten Lösungen und Software-as-a-Service-Anwendungen.

8.3.2 Vertragskonformität digitaler Leistungen

Wir leisten Gewähr dafür, dass die bereitgestellten digitalen Inhalte und Leistungen dem Vertrag entsprechen und somit die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Darüber hinaus müssen die digitalen Leistungen für den gewöhnlich vorausgesetzten Zweck geeignet sein und die übliche Qualität sowie Funktionalität aufweisen, die ein Kunde vernünftigerweise erwarten kann. Die digitalen Inhalte haben ferner etwaigen Mustern zu entsprechen.

8.3.3 Bereitstellung und Aktualisierungspflicht

Bei digitalen Leistungen, die einmalig bereitgestellt werden, erstreckt sich die Gewährleistung auf den Zeitpunkt der vollständigen Bereitstellung. Handelt es sich um fortlaufend bereitzustellende digitale Leistungen, so gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab dem jeweiligen Bereitstellungszeitpunkt für jeden einzelnen Bereitstellungsakt.

Wir sind zur Aktualisierung der digitalen Leistungen während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten verpflichtet, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vertragskonformität erforderlich ist. Diese Aktualisierungspflicht umfasst ausschließlich sicherheitskritische Updates sowie Kompatibilitätsaktualisierungen zur Sicherstellung der Grundfunktionalität. Funktionserweiterungen, Upgrade-Updates oder Verbesserungen sind ausdrücklich nicht geschuldet.

8.3.4 Gewährleistungsfristen und zeitlicher Rahmen

Bei einmaligen digitalen Leistungen besteht die Aktualisierungspflicht für den Zeitraum, den der Kunde vernünftigerweise erwarten kann, mindestens jedoch für zwei Jahre ab Bereitstellung. Bei fortlaufenden digitalen Leistungen entspricht die Aktualisierungspflicht der vereinbarten Bereitstellungsdauer.

8.3.5 Gewährleistungsbehelfe und Nacherfüllung

Bei mangelhaften digitalen Leistungen steht Ihnen primär das Recht auf Herstellung des mangelfreien Zustands zu. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Mangel durch geeignete Maßnahmen wie Updates, Patches, Fehlerbehebungen oder Neubereitstellung der digitalen Leistung zu beseitigen. Die Nachbesserung hat innerhalb angemessener Frist ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem Sie uns den Mangel angezeigt haben, und zwar ohne Kosten oder erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie.

Ist die Verbesserung nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, können Sie ausschließlich eine angemessene Preisminderung verlangen. Ein Recht auf Vertragsauflösung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel macht die digitale Leistung vollständig unbrauchbar. In diesem Fall erfolgt eine (anteilige) Rückerstattung. Bei fortlaufenden digitalen Leistungen bezieht sich die Preisminderung nur auf den Zeitraum der Mangelhaftigkeit, nicht auf Perioden vertragskonformer Leistungserbringung.

8.3.6 Mitwirkungspflichten und technische Voraussetzungen

Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch uns unter Beschreibung anzuzeigen. Unterlassen Sie rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Sie haben die für die ordnungsgemäße Nutzung der digitalen Leistungen erforderliche technische Infrastruktur bereitzustellen und die vorab bekannt gegebenen technischen Mindestanforderungen zu erfüllen.

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9.3 Haftung für Inhalte

Jeglicher Haftung, die auf Grund der von uns erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen Sie erhoben wird, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind oder eine solche für uns nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haften wir nicht für Ihre Anwalts- bzw. Prozesskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; Sie haben die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9.4 Haftung bei digitalen Inhalten

Wir haften nicht für Mängel, die durch Umstände entstehen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und welche wir nicht zu vertreten haben Dies umfasst insbesondere die Inkompatibilität Ihrer digitalen Umgebung mit den bekannt gegebenen technischen Anforderungen, die Nichteinhaltung der Installationsanweisungen, unberechtigte Modifikationen der digitalen Inhalte durch Sie oder Dritte, die Verwendung veralteter oder nicht mehr unterstützter Betriebssysteme oder Browser, höhere Gewalt, Cyberangriffe, Störungen der Internetverbindung oder Ausfälle von Drittanbietern.

9.5 Verjährung

Schadensersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls jedoch nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach durch den Netto-Auftragswert begrenzt.

10. Veröffentlichung von Werbeanzeigen und -auftritten auf Social-Media-Kanälen

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) oder Werbenetzwerken (z.B. Google) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund zu entfernen oder abzulehnen. Diese sind daher nicht verpflichtet, Informationen und Inhalte an ihre Nutzer weiterzuleiten bzw. diesen zugänglich zu machen. Es kann daher sein, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Manche Anbieter räumen bei einer Beschwerde zwar das Recht zur Gegendarstellung ein, der Inhalt bzw. die Information wird aber trotzdem entfernt. Die Wiedererlangung des rechtmäßigen und ursprünglichen Zustandes kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Arbeiten führen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch sind Sie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme verantwortlich und haben sicherzustellen, dass die Veröffentlichung den Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform bzw. des jeweiligen Werbenetzwerks entsprechen. Wir stehen somit nicht dafür ein, dass Ihre Inhalte jederzeit verfügbar bzw. abrufbar sind, sofern wir dies nicht zu vertreten haben.

Ebenso stehen wir nicht dafür ein, dass ein ggf. durch uns erstellter und an die Fachpresse übermittelter Artikel von dieser veröffentlicht wird. Der Umstand des Ausbleibens oder der Verweigerung der Veröffentlichung bzw. eine nachträgliche Entfernung berechtigt Sie nicht zur Kürzung oder Nichtzahlung des vereinbarten Honorars, sofern die Weigerung der Veröffentlichung bzw. der Grund für die nachträgliche Entfernung nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

11.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) als vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.